Scope cycling
Garantie

I. Begrenzte 3-Jahres-Garantie

Scope Cycling (im Folgenden als „Scope“ bezeichnet) gewährt seinen Kunden (Endverbraucher) eine eingeschränkte 3-Jahres-Garantie auf Scope-Produkte (im Folgenden als „Produkte“ bezeichnet), die bei Scope oder einem offiziellen Scope-Händler gekauft wurden.

Scope garantiert, dass alle neuen Produkte in den ersten drei Jahren ab dem Datum, an dem das Produkt vom Endverbraucher im Online-Shop von Scope Cycling oder bei einem registrierten Scope Cycling-Händler gekauft wurde, frei von Herstellungs- oder Materialfehlern (im Folgenden als „Mängel“ bezeichnet) sind. im Folgenden als „Garantiezeit“ bezeichnet).

Die Garantie gilt für den ursprünglichen Käufer des Produkts und ist nicht übertragbar.

Innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Kauf sollte der Endverbraucher das Produkt unter www.scopecycling.com/registration/ registrieren, um diese Garantie zu aktivieren. Es gelten nur Mängel, die innerhalb der oben genannten Garantiezeit identifiziert und Scope oder einem registrierten Scope-Händler gemeldet wurden.

Diese Garantie gilt nur in Ländern, in denen das Produkt gekauft wurde und nur wenn Scope beabsichtigt hat, das Produkt in diesem Land zum Verkauf anzubieten.

Diese Garantie ergänzt und beschränkt sich nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Produkt verkauft wurde.

Die Gewährleistungsfrist wird durch den späteren Weiterverkauf, die Reparatur oder den Austausch des Produkts nicht verlängert, erneuert oder anderweitig beeinträchtigt, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Für Produkte oder Teile, die im Rahmen der Garantie von Scope oder einem registrierten Scope-Händler ersetzt wurden, wird jedoch eine neue Garantiezeit von drei Jahren gewährt.

 

II. Bedingungen und Einschränkungen

Die Garantie gilt nicht für:

  • Verschleißteile: Bremsbeläge, Felgenbänder, Freilaufkörper, Felgenbremsfläche, Sperrklinken, Federn, Lager und Dekore.
  • Schäden durch Montage und Montage von Teilen, die nicht für das Produkt geeignet sind.
  • Schäden, die durch eine unsachgemäße Einbau oder Zusammenbau des Produkts verursacht wurden.
  • Defekte oder Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder schlechte Wartung verursacht wurden.
  • Schäden aufgrund von Modifikationen am Produkt.
  • Jeder Aufprall, der durch scharfe Gegenstände verursacht wird, aufgrund von Torsion, Kompression, Sturz, abnormalem Aufprall oder anderen Aktionen, die nicht unter angemessener Kontrolle von Scope stehen.

Die Garantie erlischt, wenn:

  • Das Produkt wurde von einer anderen Person oder Organisation als dem Vertreter von Scope in dem betreffenden Land modifiziert oder repariert.
  • Das Produkt wurde mit nicht autorisierten Ersatzteilen repariert.
  • Die Seriennummer des Produkts wurde entfernt, gelöscht, geändert oder unleserlich gemacht.
  • Es werden andere Bremsbeläge als die Scope-Bremsbeläge verwendet.
  • Gesponserte Produkte jedweder Form sind von der beschränkten Garantieleistung ausgeschlossen.

III. Gewährleistungsdurchsetzung

Scope oder ein registrierter Scope-Händler repariert das Produkt entweder oder ersetzt es kostenlos. Für alle Garantieansprüche sollte der Endverbraucher das Produkt und den Kaufnachweis bei Scope oder dem registrierten Scope-Händler einreichen.

Zubehör, einschließlich Reifen, Schläuche, Felgenbänder, Kassetten, Schnellspanner, Computermagnete usw., muss vor der Reparatur durch den Endverbraucher entfernt werden, damit wir das Produkt schnell und so gut wie möglich warten können. Sollte das Zubehör von Scope im Rahmen der Reparatur entfernt werden müssen, übernimmt Scope keine Haftung für eventuelle Beschädigungen dessen. Zudem stellt Scope die aufgrund der Mehrarbeit entstehenden Kosten dem Endverbraucher in Rechnung.

Die Kosten für eine mögliche Lieferung an den Händler oder Scope und die damit verbundene Transportversicherung gehen zu Lasten des Endverbrauchers.

IV. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

Scope, die von Scope beauftragten Zulieferer oder ein offizieller Scope-Händler sind in keinem Fall haftbar zu machen für direkte, indirekte, spezielle, zufällige Schäden oder Folgeschäden, die anders als die durch die Garantieleistung abgedeckten Mängel, auftreten können. Dies gilt insbesondere für durch Schäden hervorgerufenen Verlust zu erwartenter Benefits, Erwerbsausfall, Ertragsausfall, Kosten für Ersatz oder Ansprüche Dritter, Sachschäden, die durch den Kauf oder die Verwendung des Produkts infolge der Garantieverletzung entstehen. Dies gilt desweiteren für Vertragsleistungen, Fahrlässigkeit, unerlaubtes Verschulden oder jedwede rechtliche Theorie, selbst wenn Scope die Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadens kannte.

Scope haftet nicht für Verzögerungen bei der Durchführung der Garantieleistung.